2.8 Transfer und Transferleistung

Die Transferagentur organisiert bis zum Ende des bestehenden Arbeitsverhältnisses die berufliche Neuorientierung. Zentraler Ansatzpunkt: die Beratung und Orientierung der von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihre Vermittlung in einen neuen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt. Die Transferagentur bietet eine kurzfristig realisierbare Unterstützung bei der Vermittlung. Diese Form der beruflichen Neuorientierung findet während der Kündigungsfristen statt und wird in den meisten Fällen im Unternehmen direkt eingerichtet.

Transferagentur und Transfergesellschaft sind grundsätzlich verknüpfbar.

In der Transfergesellschaft wird bei Übergang aus der Transferagentur ein befristetes Beschäftigungsverhältnis ohne Einhaltung einer individuellen Kündigungsfrist aufgrund des einvernehmlich geschlossenen Aufhebungsvertrags angeboten. So steht der Mitarbeiter diese komplette Zeit für die Durchführung von Vermittlungsaktivitäten zur Verfügung. Die Zeit der beruflichen Orientierung wird hinreichend von der FUWE GmbH mit allen dazugehörigen Aktivitäten begleitet (siehe VA-280 Transfer und Transferleistung).

 

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