1.2.1 Zweck des Qualitätsmanagementsystems

Zweck des Qualitätsmanagementsystems ist es:

  • Die notwendigen Prozesse zu identifizieren und ihre Wechselbeziehungen zu beschreiben.
  • Die für die Prozesse notwendigen Mittel und Informationen bereitzustellen.
  • Sicherzustellen, dass die Qualitätsanforderungen an die Haupt- und Teilprozesse und somit der Dienstleistungen in allen Bereichen umgesetzt werden.
  • Möglichkeiten der Leistungsfähigkeit zu sehen und dafür qualitätssteigernde Aktivitäten zu entwickeln und einzuleiten.
  • Fehler in der Dienstleistungserbringung zu erfassen und diese zu beseitigen.
  • Die festgelegten Qualitätskriterien durchgängig zu überprüfen und, wenn erforderlich, Veränderungen und Anpassungen einzuleiten.

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