1.1.3 Aufgaben im Sinne des QM-Systems

Die Geschäftsleitung

  • legt die Aufbauorganisation, die Aufgaben, die Verantwortlichkeiten und die Befugnisse fest
  • setzt das Qualitätsmanagementhandbuch und die notwendigen Änderungen in Kraft
  • leitet Maßnahmen zur Steigerung der Mitarbeitermotivation ein
  • untersucht die Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems anhand der Managementbewertung
  • ist verantwortlich für die Einhaltung der Qualität des Bildungsträgers
  • setzt den Qualitätsmanagementbeauftragten ein und stattet diesen mit den für die Verwirklichung der Qualitätspolitik notwendigen Befugnissen und Ressourcen aus
  • stellt für die Erfüllung aller Aufgaben notwendige Ressourcen bereit

Der Qualitätsmanagementbeauftragte

  • ist verantwortlich für die konkrete Umsetzung der Qualitätspolitik und die Berichterstattung darüber gegenüber der Geschäftsleitung
  • informiert die Geschäftsleitung über die Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems

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