Die Geschäftsleitung
- legt die Aufbauorganisation, die Aufgaben, die Verantwortlichkeiten und die Befugnisse fest
- setzt das Qualitätsmanagementhandbuch und die notwendigen Änderungen in Kraft
- leitet Maßnahmen zur Steigerung der Mitarbeitermotivation ein
- untersucht die Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems anhand der Managementbewertung
- ist verantwortlich für die Einhaltung der Qualität des Bildungsträgers
- setzt den Qualitätsmanagementbeauftragten ein und stattet diesen mit den für die Verwirklichung der Qualitätspolitik notwendigen Befugnissen und Ressourcen aus
- stellt für die Erfüllung aller Aufgaben notwendige Ressourcen bereit
Der Qualitätsmanagementbeauftragte
- ist verantwortlich für die konkrete Umsetzung der Qualitätspolitik und die Berichterstattung darüber gegenüber der Geschäftsleitung
- informiert die Geschäftsleitung über die Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems