1.1.3.2 Technische Ausstattung

Um qualitativ gute Bildungsmaßnahmen durchzuführen, wird eine moderne, technische Ausstattung bereitgestellt. Die Mindestanforderungen werden durch die Bundesagentur für Arbeit, sowie die entsprechenden Jobcenter vorgegeben.

Die Wartung, Instandhaltung und Optimierung wird durch den Leiter Infrastruktur im Haus gewährleistet. Er kann sich dazu externer Lieferanten bedienen.

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