3.7.2 Lenkung von Qualitätsaufzeichnungen

Qualitätsaufzeichnungen dienen zum Nachweis der Umsetzung des Qualitätsmanagementsystems. Sie sind eindeutig gekennzeichnet und werden archiviert. Alle damit in Zusammenhang stehenden Festlegungen sind im FB-372.1 Übersicht Qualitätsaufzeichnungen enthalten. Im einzelnen handelt es sich um folgende Angaben:

  • Verantwortlichkeit für die Qualitätsaufzeichnung während der Nutzungsdauer
  • Aufbewahrungsort während der Nutzungsdauer
  • Nutzungsberechtigung
  • Verantwortlichkeit für die Archivierung und anschließende Vernichtung der Qualitätsaufzeichnung
  • Archivierungsort
  • Archivierungsdauer

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