1.3 Internes Audit

Die Planung, Durchführung und Dokumentation interner Qualitätsaudits liegt in der Verantwortung des Qualitätsmanagementsbeauftragten.

In diesem werden die zu auditierenden Ableitungen, die für die Gespräche eingeplanten Mitarbeiter und die Termine benannt. Dieser Plan wird der Geschäftsleitung zur Kenntnisnahme gegeben, um die Termine bei der Stundenplanung zu berücksichtigen. Bei den internen Audits werden die Ergebnisse vorheriger Audits beachtet. Die Auditfrageliste bildet einen Leitfaden für die Gespräche. Die Ergebnisse des Audits werden in einem Auditbericht dokumentiert. Auch werden die vorgebrachten Beschwerden erfasst und berücksichtigt. Die internen Audits und ihre Ergebnisse zielen auf die Verbesserung des Qualitätsmanagementsystems und der Qualität der FUWE GmbH ab. Sie sind kein Instrument der Mitarbeiterbewertung
(siehe FB-130.4 Auditbericht).

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