3.6 Vorbeuge- und Korrekturmaßnahmen

Für die Vorbeuge- und Korrekturmaßnahmen ist jeder Mitarbeiter verantwortlich und im Rahmen seines Tätigkeitsbereiches zuständig. Fallen einem Mitarbeiter Verbesserungsmöglichkeiten auf, so skizziert er den Vorschlag schriftlich und leitet ihn an den Leiter Verwaltungsorganisation weiter. Dieser prüft den Vorschlag und initiiert gegebenenfalls die Umsetzung. Die Wirkung der verbesserten Handlung wird dokumentiert. In Zusammenhang mit internen und externen Audits und Korrekturhinweisen werden Fehler, aber auch zu optimierende Abläufe, sichtbar. Der Qualitätsmanagementbeauftragte unterstützt die oberste Leitung bei der Auswertung des Materials und der Informationen, die Bestandteil der Managementbewertung sind. Gleiches gilt für Beschwerden von Kunden und Kostenträgern. Diese werden ebenfalls schriftlich skizziert und an den Leiter der Verwaltungsorganisation weitergeleitet. Dieser bewertet die Beschwerde und bearbeitet sie im Sinne der Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit. Die Wirkung der verbesserten Handlung wird dokumentiert. In Zusammenhang mit internen und externen Audits und Korrekturhinweisen werden Fehler, aber auch zu optimierende Abläufe sichtbar. Der QM-Beauftragte unterstützt die oberste Leitung bei der Auswertung des Materials und der Informationen, die Bestandteile der QM-Bewertung sind. Die Vorgehensweise ist in der VA-252 Beschwerdemanagement beschrieben.