3.3.2 Lieferantenbewertung

Die Geschäftsleitung führt die Lieferantenbewertung durch. Sie kann diese auch delegieren. Es werden alle Lieferanten bewertet, mit denen ein jährlicher Mindestumsatz erzielt wird, der in der VA-332 Lieferantenbewertung festgelegt ist. Bei der Bewertung werden folgende Kriterien zu Grunde gelegt:

  • Die Qualität des Produktes
  • Der Preis
  • Die Zuverlässigkeit der Lieferung/vereinbarter Termin
  • Die Lieferbedingungen

Die Lieferantenbewertung wird mindestens einmal jährlich, bei Bedarf auch häufiger, durchgeführt.