3.3.1 Investitionen und Sachmittelbeschaffung

Der Bedarf wird vom Leiter Verwaltungsorganisation an die Geschäftsleitung gemeldet. Diese entscheidet sowohl grundsätzlich über die Anschaffung, als auch über die Auftragserteilung. Die Geschäftsleitung kann die Bestellung an einen Mitarbeiter delegieren. Bei den Materialien des laufenden Bedarfes wird entsprechend verfahren.