3.1.4 Infrastruktur

  • Die Ermittlung der Infrastruktur obliegt der Geschäftsleitung.
  • Die Bereitstellung obliegt dem Leiter Infrastruktur.
  • Die Aufrechterhaltung der Infrastruktur obliegt dem Projektleiter.
 

Gebäude und Arbeitsorte

Innerhalb der FUWE GmbH werden die nötigen Räumlichkeiten von der Geschäftsleitung ausgewählt. Bei Mietobjekten erfolgt die Anmietung und Anmeldung bei den entsprechenden Versorgungsdienstleitern durch die Geschäftsleitung oder einen beauftragten Mitarbeiter. Die Einrichtung wird durch den Leiter Infrastruktur, in Absprache mit der Geschäftsleitung und unter Berücksichtigung der vor Ort vorhandenen Aufträge, geplant und koordiniert.

Prozessausrüstung

Nach erfolgter Bedarfsplanung an Hand der Auftragsunterlagen und unserer eigenen Vorgaben werden Büromaterialien und Literatur von dem Leiter Verwaltungsorganisation bestellt beziehungsweise bereit gestellt. Mobiliar, Hard- und Software wird vom Leiter Infrastruktur bestellt beziehungsweise bereit gestellt.

Unterstützende Dienstleistungen

Telekommunikationsleitungen, Datenleitungen und Transport der Erstausstattung werden vom Leiter Infrastruktur bestellt beziehungsweise bereit gestellt und koordiniert. Dienstleistungen die den laufenden Betrieb eines Standortes betreffen werden vom Projektleiter bestellt und koordiniert.