2.3.2 Anfragen von Kostenträgern

Wenn ein Kostenträger eine Bildungsmaßnahme anfragt oder ausschreibt, wird die Geschäftsleitung das weitere Vorgehen individuell festlegen. Handelt es sich bei der Anfrage um nicht regelmäßige Bildungsmaßnahmen, wird eine Entwicklung gemäß Kapitel 2.1 Entwicklung von Bildungsmaßnahmen gestartet.

Das weitere Vorgehen zur Bearbeitung von eingehenden Aufträgen ist in der Verfahrensanweisung VA-230 Vertrieb von Bildungsmaßnahmen beschrieben. Als Nachweis gilt die erstellte Rechnung.